Umsetzung Infektionsschutzgesetz bei der SRS

 

Bitte beachten Sie, dass Sie auch auf den Linien 87 und 88 nur mit einem gültigen Nachweis über Ihre Impfung bzw. Genesung oder einen aktuellen Coronatestnachweis sowie einen gültigen Fahrschein unsere Bahnen nutzen können.

25.11.21